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Operative Beseitigung eines Ductus omphaloentericus persistens oder einer Urachusfistel
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
131,15€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
301,65€Höchstsatz ×3,5
459,03€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.