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Epikutantest, je Text (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
0,87€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
2,00€
Höchstsatz ×3,5
3,05€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.