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4005
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
174,86€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
201,09€Höchstsatz ×1,3
227,32€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.