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4014
Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete Person
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
134,06€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
154,17€Höchstsatz ×1,3
174,28€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.