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Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät - auch Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe Stunde
D Abschnitt D · AnästhesieleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
11,77€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
27,07€Höchstsatz ×3,5
41,20€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.