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Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung
M Abschnitt M · LaboratoriumsuntersuchungenGebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
185,35€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
213,15€Höchstsatz ×1,3
240,96€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.