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4637

Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
185,35€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
213,15€
Höchstsatz ×1,3
240,96€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.