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4655

Untersuchung zum Nachweis von Viren durch Anzüchtung auf Gewebekultur oder Gewebesubkultur, je Ansatz

M Abschnitt M · Laboratoriumsuntersuchungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
26,23€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
30,16€
Höchstsatz ×1,3
34,10€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.