Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
475
Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag
D Abschnitt D · AnästhesieleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
26,23€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
60,33€Höchstsatz ×3,5
91,81€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 256 Injektion in den Periduralraum
- 257 Injektion in den Subarachnoidalraum
- 259 Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs -
- 261 Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
Diese Ziffern sind neben 475 nicht berechnungsfähig.