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Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial

N Abschnitt N · Histologie, Zytologie und Zytogenetik

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
10,14€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
23,32€
Höchstsatz ×3,5
35,49€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.