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5010
Finger oder Zehen: jeweils in zwei Ebenen
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
10,49€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
18,88€Höchstsatz ×2,5
26,23€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 5020 Handgelenk, Mittelhand, alle Finger einer Hand, Sprunggelenk, Fußwurzel und/oder Mittelfuß, Kniescheibe: jeweils in zwei Ebenen
- 5035 Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
- 5110 Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität
- 5111 ergänzende Ebene(n)
Diese Ziffern sind neben 5010 nicht berechnungsfähig.