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5030
Oberarm, Unterarm, Ellenbogengelenk, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand oder ganzer Fuß, Gelenke der Schulter, Schlüsselbein, Beckenteilaufnahme, Kreuzbein oder Hüftgelenk: jeweils in zwei Ebenen
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
20,98€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
37,76€Höchstsatz ×2,5
52,45€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 5035 Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
- 5110 Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität
- 5111 ergänzende Ebene(n)
Diese Ziffern sind neben 5030 nicht berechnungsfähig.