Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
5106
ergänzende Ebene(n)
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
10,49€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
18,88€Höchstsatz ×2,5
26,23€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 5106 nicht berechnungsfähig.