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5120
Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer Ebene
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
15,15€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
27,27€Höchstsatz ×2,5
37,88€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 5120 nicht berechnungsfähig.