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5120

Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer Ebene

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
15,15€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
27,27€
Höchstsatz ×2,5
37,88€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (1)

Diese Ziffern sind neben 5120 nicht berechnungsfähig.