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5139

Teil der Brustorgane

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
10,49€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
18,88€
Höchstsatz ×2,5
26,23€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (4)

  • 648 Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung, - einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle -
  • 5135 Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene
  • 5137 Brustorgane-Übersicht - gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) -, in mehreren Ebenen
  • 5140 Brustorgane, Übersicht im Mittelformat

Diese Ziffern sind neben 5139 nicht berechnungsfähig.

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