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5159
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5157 und 5158 bei Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
17,49€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
31,48€Höchstsatz ×2,5
43,73€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 5159 nicht berechnungsfähig.