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Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten Speiseröhre -

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
64,12€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
115,42€
Höchstsatz ×2,5
160,30€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.