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5265
Mammographie einer Seite, in einer Ebene
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
17,49€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
31,48€Höchstsatz ×2,5
43,73€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 5266 Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen
- 5267 Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266
Diese Ziffern sind neben 5265 nicht berechnungsfähig.