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5290

Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahleneinrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion

O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und Strahlentherapie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
37,89€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
68,20€
Höchstsatz ×2,5
94,73€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.