Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
5328
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
69,94€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
125,89€Höchstsatz ×2,5
174,85€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 5328 nicht berechnungsfähig.