Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
5339
Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338 - einschließlich Durchleuchtung(en) -, insgesamt
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
14,57€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
26,23€Höchstsatz ×2,5
36,43€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 5295 Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
- 5313 Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung
Diese Ziffern sind neben 5339 nicht berechnungsfähig.