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Szintigraphische Untersuchungen (z.B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z.B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle -
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
55,37€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
99,67€Höchstsatz ×2,5
138,43€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.