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Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Nur einfacher GebührensatzEinfachsatz ×1,0
145,14€Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
145,14€Höchstsatz ×1,0
145,14€Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.