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600

Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
4,25€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
9,78€
Höchstsatz ×3,5
14,88€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

Diese Ziffern sind neben 600 nicht berechnungsfähig.