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6003

Innere Leichenschau, die sich auf Teile einer Leiche und/oder auf einzelne Körperhöhlen beschränkt - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -

P Abschnitt P · Sektionsleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
43,07€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€
Höchstsatz ×3,5
150,75€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.