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602

Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
8,86€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
15,95€
Höchstsatz ×2,5
22,15€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

Diese Ziffern sind neben 602 nicht berechnungsfähig.