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653

Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege

F Abschnitt F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
14,75€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
33,93€
Höchstsatz ×3,5
51,63€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (17)

Diese Ziffern sind neben 653 nicht berechnungsfähig.