Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
837
Elektrische Konvulsionstherapie
G Abschnitt G · Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
15,91€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
36,59€Höchstsatz ×3,5
55,69€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.