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A2256
Abtragung der Lamina perpendicularis des knöchernen Septums, aber nicht neben Nr. 1447 bzw. 1448 GOÄ, analog Nr. 2256 GOÄ – n. Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses f. Gebührenordnungsfragen bei der BÄK
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
26,99€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
62,08€Höchstsatz ×3,5
94,47€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben A2256 nicht berechnungsfähig.