GOÄ-Abrechnung: Der komplette Leitfaden für niedergelassene Ärzte
GOÄ-Abrechnung einfach erklärt: Von der Rechnungserstellung bis zum Steigerungssatz. Mit Beispielen, häufigen Fehlern und Praxis-Tipps.
Die GOÄ-Abrechnung ist die gesetzlich geregelte Rechnungsstellung für privatärztliche Leistungen in Deutschland. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist sie ein zentraler Bestandteil des Praxisalltags — und gleichzeitig eine häufige Fehlerquelle. Dieser Leitfaden erklärt die Grundlagen, zeigt den Abrechnungsprozess Schritt für Schritt und hilft, typische Fehler zu vermeiden.
Was ist die GOÄ-Abrechnung?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Rechtsgrundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie legt fest, welche Leistungen zu welchem Preis abgerechnet werden dürfen.
Wann wird nach GOÄ abgerechnet?
- Privatpatienten — alle Leistungen für privat versicherte Patienten
- Selbstzahler — gesetzlich Versicherte, die Leistungen privat bezahlen
- IGeL-Leistungen — individuelle Gesundheitsleistungen
- BG-Fälle — Berufsgenossenschaftliche Behandlungen (mit Besonderheiten)
Abgrenzung: Die GOÄ regelt die Abrechnung mit Privatpatienten. Für gesetzlich Versicherte gilt der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) — ein grundlegend anderes System mit Quartalsbudgets und Pauschalen.
Aufbau einer GOÄ-Rechnung — Pflichtangaben
Eine GOÄ-konforme Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Arztes und des Patienten
- Datum der Behandlung — für jede einzelne Leistung
- GOÄ-Ziffer mit der offiziellen Leistungsbeschreibung
- Steigerungssatz — und bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes eine schriftliche Begründung
- Einzelbetrag und Gesamtbetrag
- Diagnose (ICD-10-Code empfohlen)
- Zahlungsfrist — üblicherweise 14 Tage
Fehlen Pflichtangaben, kann der Patient die Rechnung zurückweisen. Eine formell korrekte Rechnung ist daher die Grundlage für einen reibungslosen Zahlungseingang.
GOÄ-Abrechnung Beispiel — So sieht eine korrekte Rechnung aus
Ein typisches Abrechnungsbeispiel für eine hausärztliche Konsultation mit Untersuchung:
| Datum | Ziffer | Leistung | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 15.03.2026 | 1 | Beratung | 2,3 | 10,73 € |
| 15.03.2026 | 5 | Symptombezogene Untersuchung | 2,3 | 10,73 € |
| 15.03.2026 | 250 | Blutentnahme | 1,8 | 4,20 € |
| 15.03.2026 | 3550 | Blutbild (Laborleistung) | 1,15 | 3,50 € |
| Gesamtbetrag | 29,16 € | |||
Beachten Sie, dass in diesem Beispiel drei verschiedene Steigerungssätze zum Einsatz kommen: 2,3-fach für persönliche Leistungen, 1,8-fach für die technische Leistung (Blutentnahme) und 1,15-fach für die Laborleistung.
Steigerungssätze richtig anwenden
Der Steigerungssatz ist der Multiplikator, mit dem die Basisgebühr einer GOÄ-Ziffer berechnet wird. Die GOÄ kennt drei Stufen:
| Stufe | Persönliche Leistung | Technische Leistung | Labor |
|---|---|---|---|
| Einfacher Satz | 1,0-fach | 1,0-fach | 1,0-fach |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 1,8-fach | 1,15-fach |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 2,5-fach | 1,3-fach |
Begründungspflicht: Wird der Regelhöchstsatz überschritten, muss die Rechnung eine verständliche, auf den Einzelfall bezogene Begründung enthalten. Pauschalformulierungen wie „erhöhter Aufwand" reichen nicht aus.
Gültige Begründungen sind unter anderem:
- Überdurchschnittlicher Zeitaufwand
- Besondere Schwierigkeit der Leistungserbringung
- Außergewöhnliche Umstände (z.B. schwierige Venenverhältnisse, Multimorbidität)
Abrechnung nach GOÄ — Schritt für Schritt
Der typische Ablauf einer GOÄ-Abrechnung in der Praxis:
- Leistung erbringen und dokumentieren — Sorgfältige Dokumentation ist die Grundlage jeder korrekten Abrechnung
- Passende GOÄ-Ziffer(n) auswählen — Ausschlussregelungen beachten (manche Ziffern dürfen nicht kombiniert werden)
- Steigerungssatz festlegen — und bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes begründen
- Rechnung erstellen — alle Pflichtangaben prüfen
- Rechnung versenden — per Post oder digital
- Zahlungseingang überwachen — offene Posten im Blick behalten
- Bei Bedarf: Mahnung versenden — nach Ablauf der Zahlungsfrist
Praxis-Tipp: Je schneller die Rechnung nach der Behandlung versendet wird, desto schneller erfolgt die Zahlung. Idealerweise erstellen Sie die Rechnung noch am Behandlungstag.
Häufige Fehler bei der GOÄ-Abrechnung
Diese Fehler begegnen uns in der Praxis am häufigsten — und sie kosten bares Geld oder führen zu Rückfragen:
- Falsche Ziffer gewählt — Die Leistung passt nicht zur gewählten Ziffer. Besonders häufig bei der Abgrenzung von Beratungs- und Untersuchungsziffern.
- Steigerungssatz ohne Begründung — Bei Überschreitung des Regelhöchstsatzes fehlt die individuelle Begründung auf der Rechnung.
- Fehlende Pflichtangaben — Behandlungsdatum, Diagnose oder Leistungsbeschreibung fehlen.
- Ausschlussregelungen nicht beachtet — Manche Ziffern dürfen nicht am selben Tag oder in derselben Sitzung kombiniert werden (z.B. Ziffer 1 und 3).
- Zu späte Rechnungsstellung — GOÄ-Forderungen verjähren nach drei Jahren. Wer Rechnungen zu spät stellt, riskiert den Verlust des Honorars.
- Analog-Abrechnung ohne Kennzeichnung — Wird eine Leistung analog abgerechnet, muss dies auf der Rechnung kenntlich gemacht werden.
GOÄ-Abrechnung für verschiedene Fachrichtungen
Jede Fachrichtung hat eigene Schwerpunkte in der GOÄ-Abrechnung:
- Allgemeinmedizin — Beratungsziffern (1, 3), Untersuchungsziffern (5, 7, 8), Labordiagnostik
- Kardiologie — EKG-Ziffern-Cluster (650, 651, 659), Echokardiographie, Belastungsdiagnostik
- Dermatologie — Hautkrebsscreening, operative Eingriffe, Laserbehandlungen
- Chirurgie — Wundversorgung (2000–2010), Verbandswechsel, operative Ziffern
- Gynäkologie / Augenheilkunde — umfangreiche IGeL-Leistungen neben der Regelversorgung
GOÄ-Abrechnung digitalisieren — Kosten und Optionen
Für die Abrechnung nach GOÄ stehen niedergelassenen Ärzten verschiedene Wege offen:
| Option | Kosten | Zeitaufwand | Kontrolle |
|---|---|---|---|
| Eigenständige Abrechnung | Keine direkten Kosten | Hoch | Vollständig |
| PVS (Privatärztl. Verrechnungsstelle) | 2–5 % vom Umsatz | Gering | Eingeschränkt |
| Digitale Lösung (z.B. GOÄ-Direkt) | Flatrate ab 99 €/Monat | Minimal | Vollständig |
Die eigenständige Abrechnung ist zeitaufwendig und fehleranfällig — gerade für Praxen ohne spezialisierte MFA. Privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS) übernehmen die Abrechnung, behalten dafür aber einen prozentualen Anteil des Honorars.
Moderne digitale Lösungen wie GOÄ-Direkt kombinieren automatische Rechnungserstellung, GOÄ-konforme Prüfung und integriertes Mahnwesen — bei voller Transparenz und planbaren Kosten.
FAQ — Häufige Fragen zur GOÄ-Abrechnung
Was bedeutet GOÄ-Abrechnung?
GOÄ steht für Gebührenordnung für Ärzte. Die GOÄ-Abrechnung ist die gesetzlich geregelte Rechnungsstellung für privatärztliche Leistungen — also alle Leistungen, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Wer muss nach GOÄ abrechnen?
Alle Ärztinnen und Ärzte, die Leistungen an Privatpatienten, Selbstzahler oder im Rahmen von IGeL erbringen. Die GOÄ ist für diese Leistungen die verbindliche Abrechnungsgrundlage.
Was ist der Unterschied zwischen GOÄ und EBM?
Die GOÄ regelt die Abrechnung mit Privatpatienten und arbeitet mit Einzelleistungsvergütung. Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) regelt die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen und basiert auf Quartalspauschalen und Budgets.
Wie hoch darf der Steigerungssatz sein?
Maximal 3,5-fach bei persönlichen Leistungen und 2,5-fach bei technischen Leistungen. Ab dem Regelhöchstsatz (2,3 bzw. 1,8) ist eine schriftliche, individuell auf den Fall bezogene Begründung Pflicht.
Was passiert, wenn ein Privatpatient nicht zahlt?
Nach Ablauf der Zahlungsfrist können Sie eine Zahlungserinnerung versenden, gefolgt von einer Mahnung. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann ein Inkassoverfahren oder gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
Über den Autor
Redaktion GOÄ-Direkt
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.