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Fachwissen · Redaktion GOÄ-Direkt

GOÄ-Ziffern: Die komplette Liste für Ärzte

Alle wichtigen GOÄ-Ziffern auf einen Blick: Beratung, Untersuchung, Labor & mehr. Mit Erklärungen, Punktwerten und Steigerungssätzen.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Grundlage für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen in Deutschland. Jede ärztliche Leistung ist darin mit einer Ziffer codiert, die Punktzahl, Gebühr und Abrechnungsregeln festlegt. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten GOÄ-Ziffern — von Beratung über Untersuchung bis hin zu Labor und Funktionsdiagnostik.

Hinweis: Alle Beträge basieren auf dem aktuellen Punktwert von 5,82873 Cent. Stand 2026 — Änderungen vorbehalten.

Was sind GOÄ-Ziffern?

Jede ärztliche Leistung in der GOÄ ist mit einer eindeutigen Nummer — der Ziffer — versehen. Der Aufbau folgt immer demselben Prinzip:

  1. Ziffer — die Abrechnungsnummer der Leistung
  2. Leistungsbeschreibung — was genau abgerechnet wird
  3. Punktzahl — der Bewertungsmaßstab der Leistung
  4. Gebühr (1-fach) — Punktzahl × Punktwert (5,82873 Cent)
  5. Steigerungssatz — Faktor zur Anpassung der Gebühr (z.B. 2,3-fach)

Die GOÄ umfasst rund 6.000 Leistungsziffern. In der Praxis werden jedoch nur einige Dutzend Ziffern regelmäßig verwendet.

Wie ist die GOÄ aufgebaut?

Die Gebührenordnung gliedert sich in Abschnitte von A bis O, die verschiedene Leistungsbereiche abdecken:

AbschnittBereichTypische Ziffern
BGrundleistungen und allgemeine Leistungen1–15
BHausbesuche45–62
BBerichte und Bescheinigungen70–96
CNichtgebietsbezogene Sonderleistungen200–449
EPhysikalisch-medizinische Leistungen500–569
FInnere Medizin / Funktionsdiagnostik600–793
LChirurgie / Wundversorgung2000–3011
MLaborleistungen3500–4787
OStrahlendiagnostik / Sonographie401–424, 5000ff

GOÄ-Ziffern für Beratung und Untersuchung (Ziffern 1–15)

Die Beratungs- und Untersuchungsziffern gehören zu den am häufigsten abgerechneten Leistungen in der Privatpraxis. Hier die wichtigsten im Detail:

GOÄ Ziffer 1 — Beratung

Die Ziffer 1 umfasst die ärztliche Beratung, auch telefonisch. Sie ist die Basisziffer der GOÄ und wird in nahezu jeder Konsultation abgerechnet.

Punktzahl1-fach2,3-fach3,5-fach
804,66 €10,73 €16,32 €

Wann abrechenbar: Bei jeder Beratung, auch telefonisch. Nicht neben Ziffer 3 am selben Tag abrechenbar.

GOÄ Ziffer 3 — Eingehende Beratung

Die Ziffer 3 gilt für eingehende Beratungen, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Mindestdauer: 10 Minuten. Sie ersetzt in diesem Fall die Ziffer 1.

Punktzahl1-fach2,3-fach3,5-fach
1508,74 €20,11 €30,60 €

Wichtig: Bei Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich.

GOÄ Ziffer 4 — Erhebung der Fremdanamnese

Die Ziffer 4 wird abgerechnet, wenn die Anamnese nicht beim Patienten selbst, sondern bei Dritten erhoben wird — z.B. bei Kindern, Demenzkranken oder bewusstlosen Patienten.

GOÄ Ziffer 5 — Symptombezogene Untersuchung

Die Ziffer 5 ist die Basisuntersuchung in der GOÄ: die symptombezogene Untersuchung eines einzelnen Organs oder Körperteils.

Punktzahl1-fach2,3-fach3,5-fach
804,66 €10,73 €16,32 €

GOÄ Ziffer 7 — Vollständige Untersuchung eines Organsystems

Die Ziffer 7 geht über Ziffer 5 hinaus: Hier wird ein ganzes Organsystem vollständig untersucht (z.B. das gesamte Herz-Kreislauf-System). Die Abgrenzung zu Ziffer 5 und 8 ist in der Praxis wichtig.

Punktzahl1-fach2,3-fach3,5-fach
1609,33 €21,45 €32,64 €

GOÄ Ziffer 8 — Ganzkörperuntersuchung

Die Ziffer 8 umfasst die vollständige körperliche Untersuchung aller Organsysteme. Sie wird typischerweise bei Erstvorstellungen oder Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet.

Punktzahl1-fach2,3-fach3,5-fach
25014,57 €33,52 €51,00 €

GOÄ-Ziffern für Hausbesuche und Zuschläge (Ziffern 45–62)

GOÄ Ziffer 50 — Hausbesuch

Die Ziffer 50 deckt den regulären Hausbesuch einschließlich Beratung und Untersuchung ab. Wegegebühren werden separat nach den Ziffern 51–56 berechnet.

GOÄ Ziffer 56 — Verweilen außerhalb der Sprechstunde

Die Ziffer 56 wird berechnet, wenn der Arzt auf Verlangen des Patienten außerhalb der Sprechstundenzeit tätig wird. Sie ist ein wichtiger Zuschlag für Notdienst- und Wochenendbesuche.

GOÄ Ziffer 60 — Konsiliarische Erörterung

Die Ziffer 60 wird abgerechnet, wenn zwei Ärzte sich über einen Patienten fachlich abstimmen — etwa zwischen Hausarzt und Facharzt.

GOÄ-Ziffern für Berichte und Bescheinigungen (Ziffern 70–96)

GOÄ Ziffer 70 — Kurzer Bericht

Ein kurzer ärztlicher Bericht oder eine kurze Bescheinigung. Häufig genutzt für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder kurze Befundberichte an Kollegen.

GOÄ Ziffer 75 — Ausführlicher Bericht

Die Ziffer 75 gilt für ausführliche schriftliche Krankheits- und Befundberichte. Typisch für Überweisungsberichte, gutachterliche Stellungnahmen oder umfangreiche Arztbriefe.

Punktzahl1-fach2,3-fach
1307,58 €17,43 €

GOÄ Ziffer 85 — Kopien und Befundkopien

Für die Erstellung von Kopien ärztlicher Befunde oder Unterlagen auf Verlangen des Patienten. Ein oft übersehener Abrechnungsposten.

GOÄ-Ziffern für Laborleistungen (Ziffern 3500ff)

Laborleistungen bilden einen eigenen umfangreichen Abschnitt der GOÄ. Die wichtigsten Unterscheidungen:

  • Eigenlabor — Untersuchungen, die in der Praxis selbst durchgeführt werden (z.B. Urinstix, Blutzucker-Schnelltest, CRP-Schnelltest)
  • Fremdlabor — Untersuchungen, die an ein externes Labor delegiert werden

Häufig gesuchte Labor-Ziffern umfassen unter anderem Ziffern für Urinstix, CRP-Schnelltest, iFOBT, Blutzucker-Bestimmung und Troponin-Schnelltest. Die genauen Ziffern hängen von der Methode und dem Durchführungsort ab.

Praxis-Tipp: Achten Sie bei der Laborabrechnung auf die korrekte Unterscheidung zwischen Eigenlabor und Fremdlabor — die Ziffern und Gebühren unterscheiden sich erheblich.

GOÄ-Ziffern für Sonographie und bildgebende Diagnostik (Ziffern 401–424)

Ultraschalluntersuchungen werden nach Körperregion abgerechnet. Die Ziffern 401–424 decken die verschiedenen Sonographie-Bereiche ab:

  • Abdomen-Sonographie — die häufigste Ultraschalluntersuchung in der Allgemeinpraxis
  • Schilddrüsen-Sonographie — regelmäßig in der Inneren Medizin
  • Doppler-Sonographie — für Gefäßdiagnostik

Bei Sonographie-Ziffern handelt es sich um technische Leistungen mit einem Regelhöchstsatz von 1,8-fach (statt 2,3-fach).

GOÄ-Ziffern für EKG und Funktionsdiagnostik (Ziffern 650–661)

Die EKG-Diagnostik umfasst drei Kernziffern:

ZifferLeistungBesonderheit
650Ruhe-EKGStandardableitung, technische Leistung
651Belastungs-EKGErgometrie, höherer Aufwand
659Langzeit-EKG24h-Aufzeichnung und Auswertung

EKG-Ziffern sind technische Leistungen — der Regelhöchstsatz beträgt hier 1,8-fach, der Höchstsatz 2,5-fach.

GOÄ-Ziffern für Wundversorgung und Chirurgie (Ziffern 2000–2010)

Die chirurgischen Ziffern umfassen unter anderem:

  • Wundversorgung — primäre und sekundäre Wundversorgung
  • Fadenzug — Entfernung von Nahtmaterial
  • Verbandswechsel — je nach Aufwand unterschiedliche Ziffern

GOÄ-Ziffern für Injektionen und Infusionen (Ziffern 252–261)

Injektionen und Infusionen werden nach Art der Verabreichung unterschieden:

  • Subkutane Injektion — Ziffern für Injektionen unter die Haut
  • Intramuskuläre Injektion — Injektionen in den Muskel
  • Intravenöse Injektion — Injektionen direkt in die Vene
  • Infusionen — eigene Ziffern je nach Dauer und Art

Häufig gesuchte GOÄ-Ziffern — Schnellzugriff

Die folgende Tabelle zeigt die in der Praxis am häufigsten verwendeten GOÄ-Ziffern mit ihren Gebühren:

ZifferLeistung1-fach2,3-fach
1Beratung4,66 €10,73 €
3Eingehende Beratung8,74 €20,11 €
5Symptombezogene Untersuchung4,66 €10,73 €
7Organsystem-Untersuchung9,33 €21,45 €
8Ganzkörperuntersuchung14,57 €33,52 €
34Erörterung Befund6,99 €16,09 €
75Ausführlicher Bericht7,58 €17,43 €
250Blutentnahme2,33 €4,20 €*
650Ruhe-EKG14,75 €26,54 €*

* Technische Leistungen: Regelhöchstsatz 1,8-fach statt 2,3-fach

Steigerungssätze bei GOÄ-Ziffern: Das müssen Sie wissen

Der Steigerungssatz bestimmt, mit welchem Faktor die Basisgebühr multipliziert wird:

LeistungsartRegelhöchstsatzHöchstsatzBegründung ab
Persönliche Leistungen2,3-fach3,5-fach> 2,3-fach
Technische Leistungen1,8-fach2,5-fach> 1,8-fach
Laborleistungen1,15-fach1,3-fach> 1,15-fach

Wichtig: Sobald Sie den Regelhöchstsatz überschreiten, müssen Sie auf der Rechnung eine nachvollziehbare Begründung angeben. Ohne Begründung ist die Rechnung formell fehlerhaft.

Praxis-Tipp: Häufige Begründungen für erhöhte Steigerungssätze sind überdurchschnittlicher Zeitaufwand, besondere Schwierigkeit der Leistung oder außergewöhnliche Umstände beim Patienten.

FAQ — Häufige Fragen zu GOÄ-Ziffern

Was sind GOÄ-Ziffern?

GOÄ-Ziffern sind die Abrechnungsnummern der Gebührenordnung für Ärzte. Jede ärztliche Leistung ist mit einer Ziffer codiert, die den Punktwert und damit den Preis bestimmt.

Wie viele GOÄ-Ziffern gibt es?

Die GOÄ umfasst rund 6.000 Leistungsziffern, gegliedert in die Abschnitte A bis O. In der täglichen Praxis werden typischerweise nur einige Dutzend regelmäßig verwendet.

Was ist der Unterschied zwischen GOÄ Ziffer 5 und 7?

Ziffer 5 ist die symptombezogene Untersuchung eines einzelnen Organs oder Körperteils. Ziffer 7 umfasst die vollständige Untersuchung eines ganzen Organsystems — also einen deutlich größeren Untersuchungsumfang.

Wann muss ich den Steigerungssatz begründen?

Eine schriftliche Begründung ist Pflicht, sobald Sie den Regelhöchstsatz überschreiten: bei persönlichen Leistungen ab dem 2,3-fachen Satz, bei technischen Leistungen ab dem 1,8-fachen Satz.

Über den Autor

Redaktion GOÄ-Direkt

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.