IGeL-Leistungen Augenarzt: Abrechnung, GOÄ-Ziffern & Wirtschaftlichkeit
IGeL-Leistungen für Augenärzte: OCT, Glaukomvorsorge & mehr. Welche GOÄ-Ziffern gelten? Was ist wirtschaftlich sinnvoll? Praxis-Guide für Ophthalmologen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein wichtiger Bestandteil der augenärztlichen Praxis. Leistungen wie die Glaukomvorsorge, die OCT-Diagnostik oder die erweiterte Refraktionsbestimmung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen — können aber nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Selbstzahlerleistungen abgerechnet werden. Dieser Beitrag zeigt, welche IGeL in der Augenheilkunde besonders relevant sind, welche GOÄ-Ziffern gelten und worauf Sie bei Aufklärung und Dokumentation achten müssen.
Hinweis: Alle Beträge basieren auf dem aktuellen Punktwert von 5,82873 Cent. Stand 2026 — Änderungen vorbehalten.
Die wichtigsten IGeL-Leistungen in der Augenheilkunde
Die folgenden IGeL-Leistungen gehören zum Standardangebot vieler Augenarztpraxen:
- Glaukomvorsorge — Augeninnendruckmessung (Tonometrie) mit Beurteilung des Sehnervenkopfs. Eine der meistverkauften IGeL in Deutschland.
- OCT (Optische Kohärenztomographie) — Hochauflösende Bildgebung der Netzhautschichten zur Früherkennung von Makuladegeneration und Glaukom.
- Refraktionsbestimmung — Objektive und subjektive Bestimmung der Brechkraft über das Kassenmaß hinaus.
- Pachymetrie — Messung der Hornhautdicke, relevant für die korrekte Beurteilung des Augeninnendrucks.
- Netzhautuntersuchung / Funduskopie — Erweiterte Untersuchung des Augenhintergrunds bei Risikopatienten (z.B. bei Diabetes, hoher Myopie).
- Erweiterter Führerschein-Sehtest — Über den Standard-Sehtest hinausgehende Prüfung für bestimmte Führerscheinklassen.
GOÄ-Ziffern für IGeL in der Augenheilkunde
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten GOÄ-Ziffern für augenärztliche IGeL-Leistungen:
| IGeL-Leistung | GOÄ-Ziffer | Art | Gebühr 1-fach | Gebühr Regelsatz |
|---|---|---|---|---|
| Refraktionsbestimmung | 1200 | Ärztlich | 3,15 € | 7,24 € (2,3×) |
| Augendruckmessung (Tonometrie) | 1256 | Ärztlich | 5,54 € | 12,74 € (2,3×) |
| OCT (Netzhautdiagnostik) | 1248 | Technisch | 17,49 € | 31,47 € (1,8×) |
Technische vs. ärztliche Leistungen: Die OCT-Diagnostik (GOÄ 1248) ist eine technische Leistung. Der Regelhöchstsatz beträgt daher 1,8-fach, der Höchstsatz 2,5-fach. Die Tonometrie (GOÄ 1256) und die Refraktionsbestimmung (GOÄ 1200) sind ärztliche Leistungen mit einem Regelhöchstsatz von 2,3-fach.
Steigerungssätze und Preisgestaltung
Für die Preisgestaltung Ihrer IGeL-Leistungen gelten die allgemeinen Regeln der GOÄ:
| Ärztliche Leistungen (z.B. Tonometrie) | Technische Leistungen (z.B. OCT) | |
|---|---|---|
| Mindestsatz | 1,0-fach | 1,0-fach |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 1,8-fach |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 2,5-fach |
| Begründung ab | > 2,3-fach | > 1,8-fach |
Innerhalb des Regelhöchstsatzes können Sie den Faktor frei wählen. Die meisten Praxen rechnen IGeL-Leistungen beim Regelhöchstsatz (2,3-fach bzw. 1,8-fach) oder knapp darunter ab. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz hinaus erfordert eine individuelle, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.
Wirtschaftlichkeit — Welche IGeL lohnen sich?
Die Wirtschaftlichkeit einer IGeL hängt von mehreren Faktoren ab: Zeitaufwand, Gerätekosten, Personalkosten und Patientennachfrage.
Glaukomvorsorge
Die Glaukomvorsorge (Tonometrie + Papillenbeurteilung) ist die meistverkaufte IGeL in Deutschland. Der Zeitaufwand ist gering (ca. 5 Minuten), die Gerätekosten überschaubar und die Patientennachfrage hoch. Die Vergütung liegt je nach Leistungsumfang bei rund 20–35 € pro Untersuchung.
Bewertung: Hohe Wirtschaftlichkeit durch geringe Kosten und große Nachfrage.
OCT-Diagnostik
Die OCT bietet einen höheren Erlös pro Untersuchung (31,47 € beim 1,8-fachen Satz), erfordert jedoch eine erhebliche Geräteinvestition. Die Amortisation hängt von der Untersuchungszahl ab. Bei einem etablierten Patientenstamm und regelmäßiger Durchführung ist die OCT wirtschaftlich attraktiv.
Bewertung: Hoher Einzelerlös, aber hohe Anfangsinvestition. Wirtschaftlich ab einer ausreichenden Untersuchungsfrequenz.
Pachymetrie
Die Hornhautdickenmessung ergänzt die Glaukomvorsorge medizinisch sinnvoll und wird häufig in Kombination angeboten. Der zusätzliche Zeitaufwand ist minimal.
Bewertung: Gute Ergänzungsleistung mit geringem Zusatzaufwand. Erhöht den Gesamterlös pro Patientenkontakt.
Aufklärungspflicht und Dokumentation
Die IGeL-Abrechnung unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen. Folgende Punkte müssen vor der Leistungserbringung erfüllt sein:
Schriftliche IGeL-Vereinbarung
Vor jeder IGeL-Leistung muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient geschlossen werden. Diese muss enthalten:
- Bezeichnung der geplanten Leistung
- Voraussichtliche Kosten (GOÄ-Ziffern und Steigerungssatz)
- Hinweis, dass die Leistung nicht von der GKV übernommen wird
- Unterschrift des Patienten
Aufklärung vor der Leistung
Der Patient muss vor der Untersuchung über den medizinischen Nutzen, mögliche Alternativen und die Kosten informiert werden. Die Aufklärung sollte dokumentiert werden — idealerweise auf dem IGeL-Vereinbarungsformular.
Was muss dokumentiert werden?
- Aufklärungsgespräch (Datum, Inhalt, Unterschrift)
- Schriftliche Vereinbarung mit Kostenvoranschlag
- Befund und Ergebnis der durchgeführten Leistung
Häufige Fehler bei der IGeL-Abrechnung
- Keine schriftliche Vereinbarung — Ohne schriftliche IGeL-Vereinbarung vor der Leistungserbringung ist die Abrechnung anfechtbar. Dies ist der häufigste formale Fehler.
- Falsche GOÄ-Ziffern oder Steigerungssätze — Insbesondere die Verwechslung von technischem Regelhöchstsatz (1,8-fach) und ärztlichem Regelhöchstsatz (2,3-fach) führt zu fehlerhaften Rechnungen.
- IGeL und GKV-Leistung nicht abgegrenzt — Wenn am selben Behandlungstag sowohl GKV-Leistungen als auch IGeL erbracht werden, muss klar dokumentiert sein, welche Leistungen als IGeL abgerechnet werden. Eine Vermischung kann den Vorwurf der Doppelabrechnung nach sich ziehen.
- Aufklärung erst nach der Leistung — Die Aufklärung und Vereinbarung müssen vor der Leistungserbringung erfolgen. Eine nachträgliche Vereinbarung ist rechtlich unwirksam.
Beispielrechnung — Glaukomvorsorge mit OCT
Typischer Fall: Eine Patientin wünscht eine Glaukomvorsorge mit Augendruckmessung und OCT-Diagnostik. Die Leistung wird als IGeL vereinbart und durchgeführt.
| Ziffer | Leistung | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1 | Beratung | 2,3 | 10,72 € |
| 1200 | Refraktionsbestimmung | 2,3 | 7,24 € |
| 1256 | Augendruckmessung (Tonometrie) | 2,3 | 12,74 € |
| 1248 | OCT Netzhautdiagnostik | 1,8 | 31,47 € |
| Gesamtbetrag | 62,17 € | ||
Beachten Sie die unterschiedlichen Steigerungssätze: 2,3-fach für die ärztlichen Leistungen (Beratung, Refraktion, Tonometrie) und 1,8-fach für die technische Leistung (OCT).
Ohne OCT (reine Glaukomvorsorge mit Tonometrie):
| Ziffer | Leistung | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1 | Beratung | 2,3 | 10,72 € |
| 1256 | Augendruckmessung (Tonometrie) | 2,3 | 12,74 € |
| Gesamtbetrag | 23,46 € | ||
FAQ — Häufige Fragen zu IGeL-Leistungen beim Augenarzt
Welche IGeL-Leistungen beim Augenarzt sind sinnvoll?
Die Glaukomvorsorge (Augeninnendruckmessung) und die OCT-Diagnostik gehören zu den medizinisch am besten begründeten IGeL in der Augenheilkunde. Die Glaukomvorsorge ist insbesondere ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert, da ein Glaukom im Frühstadium keine Symptome verursacht.
Was kostet eine Glaukomvorsorge als IGeL?
Eine reine Augeninnendruckmessung mit Beratung liegt beim Regelhöchstsatz bei rund 23 €. Wird zusätzlich eine OCT-Diagnostik durchgeführt, steigt der Gesamtbetrag auf etwa 60–65 €.
Welche GOÄ-Ziffer gilt für die Augeninnendruckmessung?
GOÄ 1256 — die Ziffer umfasst die Messung des Augeninnendrucks (Tonometrie). Beim 2,3-fachen Satz beträgt die Gebühr 12,74 €.
Ist die OCT eine technische Leistung?
Ja. Die OCT-Diagnostik (GOÄ 1248) ist eine technische Leistung. Der Regelhöchstsatz beträgt daher 1,8-fach (nicht 2,3-fach). Der Höchstsatz liegt bei 2,5-fach.
Brauche ich eine schriftliche Vereinbarung für IGeL?
Ja — eine schriftliche IGeL-Vereinbarung vor der Leistungserbringung ist Pflicht. Ohne gültige Vereinbarung kann der Patient die Rechnung anfechten. Die Vereinbarung muss die geplante Leistung, die voraussichtlichen Kosten und den Hinweis auf fehlende GKV-Erstattung enthalten.
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Redaktion GOÄ-Direkt
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.