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Neue GOÄ 2026: Was ändert sich für niedergelassene Ärzte?

Neue GOÄ 2026: Was ändert sich bei der Gebührenordnung für Ärzte? Reform-Stand, erwartete Änderungen und Auswirkungen nach Fachrichtung — regelmäßig aktualisiert.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) steht vor der umfassendsten Reform seit Jahrzehnten. Die aktuelle GOÄ stammt im Kern aus dem Jahr 1996 — und bildet viele moderne Leistungen nicht mehr ab. Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeiten an einer grundlegenden Novellierung. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Stand zusammen, zeigt die erwarteten Änderungen und ordnet die Auswirkungen nach Fachrichtung ein.

Hinweis: Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Alle Angaben zu geplanten Änderungen basieren auf dem aktuellen Diskussionsstand und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Zuletzt aktualisiert am 9. April 2026.

Stand der GOÄ-Reform — Wo stehen wir?

Die letzte umfassende Überarbeitung der GOÄ liegt fast 30 Jahre zurück. Seitdem wurde lediglich der Punktwert angepasst — die Leistungsbeschreibungen, die Systematik und das Ziffernverzeichnis blieben im Wesentlichen unverändert. Das hat zur Folge, dass zahlreiche moderne Leistungen nur über Analogziffern abgerechnet werden können, was regelmäßig zu Unsicherheiten und Streitigkeiten mit Kostenträgern führt.

Die BÄK und der PKV-Verband haben über Jahre hinweg ein gemeinsames Reformkonzept erarbeitet. Dieses sieht eine grundlegende Modernisierung der Leistungsbeschreibungen, eine Anpassung der Bewertungen und eine Vereinfachung der Steigerungssystematik vor. Das Bundesgesundheitsministerium ist als Verordnungsgeber in den Prozess eingebunden und muss die Novelle letztlich per Rechtsverordnung umsetzen.

Zeitlicher Rahmen: Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest. Die politischen Rahmenbedingungen — insbesondere Regierungsbildung und gesundheitspolitische Prioritäten — beeinflussen den Zeitplan maßgeblich.

Was soll sich mit der neuen GOÄ ändern?

Die geplante Reform berührt nahezu alle Aspekte der privatärztlichen Abrechnung. Die wichtigsten erwarteten Änderungen im Überblick:

Modernisierung der Leistungsbeschreibungen

Viele bestehende Ziffern beschreiben Leistungen, die in dieser Form kaum noch erbracht werden. Gleichzeitig fehlen Ziffern für Verfahren, die heute zum Standard gehören. Erwartet werden:

  • Neue Ziffern für Telemedizin und digitale Konsultationen
  • Eigenständige Ziffern für bildgebende Verfahren wie OCT und MRT-gestützte Diagnostik
  • Aktualisierte Beschreibungen für minimalinvasive Eingriffe
  • Berücksichtigung interdisziplinärer Behandlungskonzepte

Anpassung der Bewertungen

Die Punktzahlen und der Punktwert sollen an die heutigen Leistungsrealitäten angepasst werden. Für besonders sprechende Medizin (Beratung, Erörterung, psychosomatische Leistungen) wird eine Aufwertung erwartet. Bei stark technisierten Leistungen, deren Kosten durch Skaleneffekte gesunken sind, könnten Anpassungen nach unten erfolgen.

Vereinfachung der Steigerungssystematik

Das aktuelle System mit Regelhöchstsatz, Höchstsatz und individueller Begründungspflicht soll vereinfacht werden. Im Gespräch sind unter anderem:

  • Weniger Steigerungsstufen
  • Klarere Kriterien für die Abrechnung oberhalb des Regelsatzes
  • Reduktion des Begründungsaufwands bei gleichzeitiger Beibehaltung der Einzelfallgerechtigkeit

Neue Ziffern, Wegfall veralteter Ziffern

Leistungen, die seit Jahrzehnten nur über Analogbewertungen abgerechnet werden, sollen eigene Ziffern erhalten. Gleichzeitig werden obsolete Ziffern gestrichen oder zusammengefasst.

Auswirkungen auf die Abrechnung nach Fachrichtung

Die Reform wird je nach Fachgebiet unterschiedliche Auswirkungen haben. Hier eine Einschätzung der wichtigsten erwarteten Veränderungen:

Neue GOÄ für Kardiologen

Kardiologen können von aktualisierten Ziffern für EKG-Diagnostik, Echokardiographie und Herzkatheteruntersuchungen profitieren. Die bestehenden Ziffern (z.B. GOÄ 650, 651, 659) gelten als unterbewertet. Zudem fehlen eigenständige Ziffern für moderne Verfahren wie die kardiale MRT-Diagnostik.

Neue GOÄ für Dermatologen

In der Dermatologie wird insbesondere die Aufwertung des Hautkrebsscreenings und die Einführung eigenständiger Ziffern für die Dermatoskopie und moderne Lasertherapie erwartet.

Neue GOÄ für Gynäkologen

Gynäkologen rechnen mit aktualisierten Bewertungen für Ultraschalldiagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und Vorsorgeuntersuchungen. Die bestehenden Ziffern bilden insbesondere die zeitintensive Beratungsleistung in der Pränataldiagnostik unzureichend ab.

Neue GOÄ für HNO-Ärzte

Im HNO-Bereich betrifft die Reform vor allem die Endoskopie-Ziffern und die audiologische Diagnostik. Moderne Verfahren wie die Schlafapnoe-Diagnostik benötigen eigenständige Abrechnungspositionen.

Neue GOÄ für weitere Fachgruppen

Auch Allgemeinmediziner, Urologen, Orthopäden und Augenärzte erwarten spürbare Veränderungen. Allgemeinmediziner erhoffen sich eine Aufwertung der sprechenden Medizin. Augenärzte benötigen eigene Ziffern für OCT und moderne bildgebende Diagnostik. Orthopäden profitieren voraussichtlich von aktualisierten Ziffern für Stoßwellentherapie und minimalinvasive Eingriffe.

Finanzielle Auswirkungen — Was bedeutet die neue GOÄ für Ihren Praxisertrag?

Die konkreten finanziellen Auswirkungen hängen vom endgültigen Reformentwurf ab. Grundsätzlich gilt:

  • Sprechende Medizin soll aufgewertet werden — Fachrichtungen mit hohem Beratungsanteil (Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Psychosomatik) könnten profitieren
  • Technische Leistungen werden möglicherweise neu bewertet — bei Leistungen mit hohem Geräteanteil könnten die Bewertungen sinken
  • Analogbewertungen entfallen — Leistungen, die bisher über Analogziffern abgerechnet werden, erhalten eigene Ziffern mit definierten Bewertungen

Empfehlung: Analysieren Sie Ihre aktuelle Abrechnungsstruktur. Welche Ziffern rechnen Sie am häufigsten ab? Welche Analogbewertungen nutzen Sie? So können Sie frühzeitig einschätzen, wie sich die Reform auf Ihren Praxisertrag auswirken könnte.

Was Praxen jetzt tun sollten

Auch wenn das genaue Inkrafttreten noch offen ist, können Praxen bereits jetzt sinnvolle Vorbereitungen treffen:

  1. Abrechnungsroutine prüfen — Dokumentieren Sie Ihre häufigsten Ziffern und Analogbewertungen. Dies erleichtert den Umstieg auf neue Ziffern.
  2. Digitale Infrastruktur vorbereiten — Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware updatefähig ist und der Anbieter die neue GOÄ zeitnah unterstützen wird.
  3. Fortbildungen einplanen — Nutzen Sie Fortbildungsangebote von Ärztekammern und Fachgesellschaften zur neuen GOÄ, sobald diese verfügbar sind.
  4. Abrechnungspartner wählen — Ein Abrechnungsdienstleister, der die neue GOÄ ab dem ersten Tag unterstützt, erspart Ihnen Übergangsschwierigkeiten.

Timeline — Wichtige Meilensteine der GOÄ-Reform

ZeitraumMeilenstein
1996Letzte umfassende GOÄ-Reform — die bis heute gültige Fassung
2012–2016Intensivierte Verhandlungen zwischen BÄK und PKV-Verband
2019Vorlage eines gemeinsamen Reformentwurfs an das BMG
2020–2023Politische Verzögerungen durch Pandemie und Regierungswechsel
2024–2025Wiederaufnahme der Beratungen, neue Verhandlungsrunden
2026 (erwartet)Mögliche Vorlage eines überarbeiteten Reformentwurfs

FAQ — Häufige Fragen zur neuen GOÄ

Wann kommt die neue GOÄ?

Ein verbindliches Datum steht noch nicht fest. Der Reformprozess hängt von politischen Rahmenbedingungen ab. Die Verabschiedung wird frühestens 2026/2027 erwartet — eine weitere Verschiebung ist nicht ausgeschlossen.

Was ändert sich mit der GOÄ-Reform?

Die Reform sieht modernisierte Leistungsbeschreibungen, neue Ziffern für aktuelle Verfahren, angepasste Punktwerte und eine vereinfachte Steigerungssystematik vor. Die konkrete Ausgestaltung steht noch nicht endgültig fest.

Wird die Abrechnung einfacher?

Die Vereinfachung der Steigerungssystematik und die Einführung eigener Ziffern für moderne Leistungen sollen die Abrechnung transparenter und weniger streitanfällig machen. Ob sie insgesamt einfacher wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung der neuen Verordnung ab.

Muss ich meine Praxissoftware umstellen?

Ja — die neue GOÄ wird Software-Updates erfordern. Neue Ziffern, geänderte Bewertungen und eine neue Steigerungssystematik müssen in der Abrechnungssoftware abgebildet werden. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Anbieter die neue GOÄ zeitnah unterstützen wird.

Über den Autor

Redaktion GOÄ-Direkt

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.