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1011
Amniozentese - einschliesslich Fruchtwasserentnahme -
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
15,50€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
35,65€Höchstsatz ×3,5
54,25€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 307 Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
- 315 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
- 410 Ultraschalluntersuchung eines Organs
- 415 Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge - gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung -
- 1014 Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie - einschliesslich pH-Messung(en) im Blut -
Diese Ziffern sind neben 1011 nicht berechnungsfähig.