Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1083
Kauterisation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
4,08€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
9,38€Höchstsatz ×3,5
14,28€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 1084 Thermokoagulation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung
- 1086 Konisation der Portio
- 1102 Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund
- 1103 Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund und/oder der Vaginalwand - gegebenenfalls einschließlich Abrasio und auch einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
Diese Ziffern sind neben 1083 nicht berechnungsfähig.