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1103
Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund und/oder der Vaginalwand - gegebenenfalls einschließlich Abrasio und auch einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,78€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,79€Höchstsatz ×3,5
37,73€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 1083 Kauterisation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung
- 1084 Thermokoagulation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung
- 1086 Konisation der Portio
- 1096 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung
- 1097 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Schnitt - gegebenenfalls einschließlich Naht -
- 1102 Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund
- 1104 Ausschabung und/oder Absaugung der Gebärmutterhöhle einschlie lich Ausschabung des Geb rmutterhalses - gegebenenfalls auch mit Probeexzision aus Gebärmutterhals und/oder Muttermund und/oder Vaginalwand sowie gegebenenfalls einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
- 2402 Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
Diese Ziffern sind neben 1103 nicht berechnungsfähig.