Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1096
Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
8,63€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
19,85€Höchstsatz ×3,5
30,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (14)
- 1020 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -
- 1044 Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
- 1050 Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
- 1052 Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff
- 1055 Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
- 1056 Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
- 1060 Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion
- 1091 Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars
- 1092 Entfernung eines Intrauterinpessars
- 1097 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Schnitt - gegebenenfalls einschließlich Naht -
- 1099 Operative Behandlung der Hämato- oder Pyometra
- 1102 Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund
- 1103 Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund und/oder der Vaginalwand - gegebenenfalls einschließlich Abrasio und auch einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
- 1104 Ausschabung und/oder Absaugung der Gebärmutterhöhle einschlie lich Ausschabung des Geb rmutterhalses - gegebenenfalls auch mit Probeexzision aus Gebärmutterhals und/oder Muttermund und/oder Vaginalwand sowie gegebenenfalls einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
Diese Ziffern sind neben 1096 nicht berechnungsfähig.