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1055
Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
46,63€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
107,25€Höchstsatz ×3,5
163,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1020 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -
- 1032 Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus
- 1041 Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement
- 1050 Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
- 1060 Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion
- 1096 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung
- 1097 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Schnitt - gegebenenfalls einschließlich Naht -
Diese Ziffern sind neben 1055 nicht berechnungsfähig.