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1055

Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -

H Abschnitt H · Geburtshilfe und Gynäkologie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
46,63€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
107,25€
Höchstsatz ×3,5
163,21€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 1020 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -
  • 1032 Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus
  • 1041 Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement
  • 1050 Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
  • 1060 Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion
  • 1096 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung
  • 1097 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Schnitt - gegebenenfalls einschließlich Naht -

Diese Ziffern sind neben 1055 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 1052 Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff Nächste Ziffer 1056 Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
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