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1032
Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
134,64€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
309,67€Höchstsatz ×3,5
471,24€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 1022 Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat
- 1030 Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich
- 1043 Naht des Gebärmutterhalses - einschließlich der vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt oder Naht eines frischen Mutterhalsrisses -
- 1044 Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
- 1052 Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff
- 1055 Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
- 1056 Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
Diese Ziffern sind neben 1032 nicht berechnungsfähig.