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1052
Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff
H Abschnitt H · Geburtshilfe und GynäkologieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
43,07€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
99,06€Höchstsatz ×3,5
150,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 1020 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -
- 1021 Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe
- 1022 Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat
- 1032 Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus
- 1050 Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
- 1051 Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe
- 1060 Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion
- 1096 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung
Diese Ziffern sind neben 1052 nicht berechnungsfähig.