Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
1123a
Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
132,31€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
304,31€Höchstsatz ×3,5
463,09€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (1)
Diese Ziffern sind neben 1123a nicht berechnungsfähig.