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2400
Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
6,47€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
14,88€Höchstsatz ×3,5
22,65€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1123 Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide
- 1724 Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der Harnröhre oder eines Harnröhrendivertikels, je Sitzung
- 1123a Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter
Diese Ziffern sind neben 2400 nicht berechnungsfähig.