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2397
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
34,97€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
80,43€Höchstsatz ×3,5
122,40€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 2502 Operation eines epiduralen Hämatoms
- 2503 Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
- 2505 Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind
- 2507 Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
- 2510 Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms
- 2976 Ausräumung eines Hämatothorax
Diese Ziffern sind neben 2397 nicht berechnungsfähig.