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2503

Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
306,01€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
703,82€
Höchstsatz ×3,5
1071,04€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 2397 Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
  • 2504 Operation einer offenen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik
  • 2505 Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind
  • 2506 Exstirpation eines chronischen subduralen Hämatoms einschließlich Kapselentfernung
  • 2507 Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
  • 2508 Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung
  • 2510 Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms

Diese Ziffern sind neben 2503 nicht berechnungsfähig.

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