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2508
Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
262,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
603,27€Höchstsatz ×3,5
918,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (4)
- 2500 Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels
- 2501 Operation einer offenen Impressions- oder Splitterfraktur des Schädels - einschließlich Reimplantation von Knochenstücken -
- 2503 Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
- 2504 Operation einer offenen Hirnverletzung mit Dura- und/oder Kopfschwartenplastik
Diese Ziffern sind neben 2508 nicht berechnungsfähig.