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2507
Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
104,92€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
241,32€Höchstsatz ×3,5
367,22€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (6)
- 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- 2032 Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
- 2397 Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
- 2503 Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
- 2506 Exstirpation eines chronischen subduralen Hämatoms einschließlich Kapselentfernung
- 2515 Bohrlochtrepanation des Schädels
Diese Ziffern sind neben 2507 nicht berechnungsfähig.