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2032
Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
14,57€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
33,51€Höchstsatz ×3,5
51,00€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (8)
- 2015 Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung -
- 2043 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
- 2093 Spülung bei liegender Drainage
- 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- 2507 Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
- 2970 Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)
- 3012 Drainage des Mediastinums
Diese Ziffern sind neben 2032 nicht berechnungsfähig.