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2032

Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
14,57€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
33,51€
Höchstsatz ×3,5
51,00€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (8)

  • 2015 Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung -
  • 2043 Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
  • 2093 Spülung bei liegender Drainage
  • 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
  • 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
  • 2507 Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
  • 2970 Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)
  • 3012 Drainage des Mediastinums

Diese Ziffern sind neben 2032 nicht berechnungsfähig.

Vorherige Ziffer 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage Nächste Ziffer 2033 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
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