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2430
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
17,66€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
40,62€Höchstsatz ×3,5
61,81€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (21)
- 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- 1459 Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand
- 1505 Eröffnung eines peritonsillären Abszesses
- 1506 Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses
- 1507 Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses
- 1509 Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone
- 1511 Eröffnung eines Zungenabszesses
- 1776 Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus
- 1826 Eröffnung eines paranephritischen Abszesses
- 1830 Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses -
- 2008 Wund- oder Fistelspaltung
- 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- 2032 Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
- 2066 Eröffnung der Hohlhandphlegmone
- 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
- 2428 Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
- 2429 Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)
- 2509 Totalexstirpation eines Hirnabszesses
- 2979 Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) -
- 3136 Eröffnung eines subphrenischen Abszesses
- 3137 Eröffnung von Abszessen im Bauchraum
Diese Ziffern sind neben 2430 nicht berechnungsfähig.