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3137
Eröffnung von Abszessen im Bauchraum
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
64,70€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
148,81€Höchstsatz ×3,5
226,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 1136 Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie - auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses -, als selbständige Leistung
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- 3136 Eröffnung eines subphrenischen Abszesses
Diese Ziffern sind neben 3137 nicht berechnungsfähig.