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Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
93,26€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
214,50€Höchstsatz ×3,5
326,41€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.