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2429
Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
12,82€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
29,49€Höchstsatz ×3,5
44,87€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (7)
- 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- 1776 Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus
- 2008 Wund- oder Fistelspaltung
- 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
- 2066 Eröffnung der Hohlhandphlegmone
- 2428 Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
Diese Ziffern sind neben 2429 nicht berechnungsfähig.