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2429

Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)

L Abschnitt L · Chirurgie, Orthopädie

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
12,82€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
29,49€
Höchstsatz ×3,5
44,87€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.

Ausschlussziffern (7)

  • 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
  • 1776 Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus
  • 2008 Wund- oder Fistelspaltung
  • 2031 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
  • 2066 Eröffnung der Hohlhandphlegmone
  • 2428 Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
  • 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

Diese Ziffern sind neben 2429 nicht berechnungsfähig.

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